Brückenberechnung für Schwerlasttransporte
Bestehende Straßenbrücken dürfen ohne Genehmigung nur von Lastkraftwagen (LKW) befahren werden, deren Gesamtgewicht die zugelassenen Achslasten bzw. Gesamtmassen (44,0 t) gemäß StVZO § 34 nicht überschreiten. Schwerere Fahrzeuge gelten als Schwerlasttransporte und benötigen die Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde, um über Brücken zu fahren.
Die Berechnung und Bemessung von Brücken unter Schwerlastverkehr erfolgt nach den Richtlinien des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau (ARS) Nr. 21/2016, welches die BEM-ING – Teil 3 „Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte“ einführt. Die Berechnung nehmen wir in drei Stufen vor:
– Berechnungsstufe 1: Vereinfachtes Berechnungsverfahren
– Berechnungsstufe 2: Bauwerksbezogener Schnittgrößenvergleich
– Berechnungsstufe 3: Detaillierte rechnerische Nachweise
BW 4113/03 i.Z.d A14 – Kuhtränkegraseweg
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BW 4613/14 A (A38) – Brücke über die DB AG-Anlagen
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